Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und die Erbringung von erlaubnisfreien Unternehmensberatungsdienstleistungen.