| Gegenstand | Die berufliche Integration behinderter, schwerbehinderter und sozial benachteiligter (u. a. arbeitsloser, langzeitarbeitsloser, lernbehinderter junger) Menschen, die ohne besondere Unterstützung nicht in der Lage wären, berufstätig zu sein.
Dies geschieht durch:
- die berufliche Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Betreuung der geförderten Personen
- individuelle Unterstützung von Personen, die ohne besondere Unterstützung nicht in der Lage wären, berufstätig zu sein
- die Kooperation mit gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die Zielsetzung der Gesellschaft fördern mit dem Ziel der Vernetzung der Aktivitäten und umfassenden Förderung der beruflichen Integration der geförderten Personen
- den Austausch von Erfahrungen im Bereich der beruflichen Eingliederung mit deutschen und internationalen Projekten im Rahmen der "Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen", der "Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen", auf Fachtagungen und Fachkonferenzen etc.
- die berufliche Integration und sozialpädagogische Betreuung des geförderten Personenkreises im Bereich der Bereitstellung von Bürodienstleistungen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke (§ 53 Nr. 1 AO) i. S. des Abschnitts -steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung. |