| Gegenstand | der Erwerb, die Entwicklung, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien jeglicher Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften mit einem vergleichbaren Unternehmensgegenstand.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. |