Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Ermöglichung und Umsetzung zukunftsfähiger Investitionen und Projektierungen in Übereinstimmung mit den in der Präambel benannten Werten und Zielsetzungen. Sie hat das Recht zur Gründung, Erwerb, Verkauf von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im ln- und Ausland, soweit diese für den nämlichen Zweck für bestimmte Märkte betrieben werden sollen. Es wird kein Unternehmenszweck verfolgt, der einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedarf, insbesondere sind sämtliche in § 1 des Gesetzes über das Kreditwesengesetz (KWG) genannten Tätigkeiten ausgeschlossen, wenn nicht zuvor eine erforderliche staatliche Erlaubnis eingeholt worden ist.