| Gegenstand | Kauf, Halten und Verkauf von Immobilien und Beteiligungen. Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, von Darlehens-verträgen gem. § 34 c Gewerbeordnung sowie das Nachweisen der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinn des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohneigentumsgesetzes oder die Verwaltung für Dritte von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches. |