| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung von Gesellschaftsanteilen und von Immobilien- im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind sowohl Tätigkeiten nach § 34c GewO, als auch Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach KAGB oder KWG bedürfen. |