Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Planung, Beratung und Durchführung gastronomischer Veranstaltungen, Betrieb einer Kaffeebar und Handel mit Kaffeebohnen.