| Gegenstand | Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen (einschließlich der Beteiligung als Komplementärin) und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss jeglicher Geschäfte, die einer Erlaubnis/Genehmigung, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |