| Gegenstand | Die technische Entwicklung, Erstellung und Bereitstellung von Software sowie das Anbieten von Dienstleistungen, darunter der Betrieb einer Online-Plattform sowie einer mobilen Anwendung (App) als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne von § 2 Abs. 10 KWG jeweils ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG im Inland tätig ist, um Verbrauchern und Unternehmen die Investition in Finanzinstrumente verschiedener Art, darunter Krypto-Währungen und andere Krypto-Werte, zu ermöglichen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |