| Gegenstand | Die kaufmännische und wirtschaftliche Beratung von juristischen und natürlichen Personen sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen gleichartigen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - zu beteiligen, solche Unternehmen zu errichten und zu erwerben. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten wie Rechts-, Steuer- und Anlageberatung und Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen. |