Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Onlinehandel mit verschiedenen Produkten aus Warengruppen, deren Vertrieb keiner gesetzlichen Genehmigung bedarf, insbesondere elektronische Gegenstände der Kommunikationstechnik und sonstigen Medientechnik nebst Zubehör sowie die Erbringung von Internetdienstleistungen und Marketingaktivitäten.