Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sonstigen Vermögensanlagen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch bedürfen.