| Gegenstand | Der gewerbsmäßige Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Vermittlung grundstücksgleicher Rechte, gewerblicher Räume oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Ausführung von Bauträgerprojekten auf eigenen Grundstücken, insbesondere die Durchführung des Erwerbs und der Veräußerung von Grundstücken, Projektentwicklung, das Halten und Verwalten sowie der An- und Verkauf von Immobilien aller Art und die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit Immobilien stehender Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen. |