| Gegenstand | Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, allgemeine Bürotätigkeiten, Hilfestellung in Steuersachen nach § 6 Nr. 3, 4 StBerG, mechanische Arbeitsgänge, Kontieren von Belegen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. |