Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an und Übernahme von anderen Unternehmen, gleich welcher Art, einschließlich Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung sowie Verwaltung von Unternehmen auf eigene Rechnung.