Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere die persönliche Assistenz, Arbeitsassistenz, Elternassistenz, Lohnabrechnung, Beratung, Verwaltung und Koordination sowie die Hilfestellung zu Fragen des persönlichen Budgets.