| Gegenstand | Sicherheitsdienst (§ 34a Gewerbeordnung), gewerbsmäßige Bewachung des Lebens und des Eigentums fremder Personen (Personen- und Objektschutz), auch bewaffnet, insbesondere: Veranstaltungssicherheit, Konferenzschutz, Brandschutz, Detektei, Ausübung der Citystreife (Revierdienst), Alarmausschaltung, Ladenüberwachung, Baustellenbewachung; Pförtnertätigkeiten, Empfangsdiensttätigkeiten, Bewachung von Transporten (insbesondere von Geldtransporten und von Werttransporten), Durchführung von Sicherheitskurierdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen im Bereich von Flughäfen und Binnenschiffahrtshäfen, Sicherheitsdienstleistungen auf Schiffen; Waffenhandel (§ 21 Waffengesetz); Logistik, Kurierdienstleistungen, Paketzustellungsleistungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t; Events- und Servicedienstleistungen (insbesondere bei Veranstaltungen und Messen); Facility Management; Servicetätigkeiten im Bereich Kraftfahrzeuge, insbesondere Wagenmeister-Tätigkeiten, Concierge-Tätigkeiten und Hands-Tätigkeiten sowie Überführungen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 40 t zulässiges Gesamtgewicht (insbesondere auch von Bussen und LKWs); Hundezucht (§ 11 Tierschutzgesetz) und Vertrieb von Tierfutter. |