Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Entwicklung, Programmierung, Betrieb und Vermarktung von mobilen Applikationen, Internetportalen und Internetseiten sowie der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über das Internet, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten/Produkte, die einer Genehmigung oder Zulassung bedürfen.