Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften.