Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Managementberatung, Finanzberatung unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, Personalberatung sowie Buchführungshilfe und Lohnabrechnung, ferner Reiseberatung.