| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen bzw. Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Auch die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften sowie die damit verbundene Geschäftsführung und Vertretung ist gestattet. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Immobilien erwerben sowie eigenes Vermögen (z.B. Immobilien) verwalten. |