| Gegenstand | Die Gestaltung, die Produktion, die Vermarktung, der Erwerb und Vertrieb von digitalen Rechten, das Verwerten von Verlagsrechten und der Betrieb eines digitalen Marktplatzes sowie die Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung des Wertpapierunternehmens (§ 3 Abs. 2 WplG). |