| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind: a) die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien. b) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge zugunsten der Bildungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationshintergrund 3. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: - Durchführung von Bildungsprojekten mit Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien und die Veröffentlichung dieser Projekte. Darunter fallen unter anderem Projekte zur Sprachförderung der Kinder und Jugendlichen sowie zur unmittelbaren Förderung ihrer Kompetenzen im Bereich der MINT-Fächer und der Kulturbildung. - Koordination, Ausweitung, Optimierung und Unterstützung bestehender Förderangebote gemeinnütziger Unternehmen und Stiftungen, die ebenfalls die oben genannten Zwecke verfolgen. Hierbei wird die Gesellschaft beratend und koordinierend tätig werden, um die Förderungswirkung maßgeblich zu verstärken bzw. räumlich auszuweiten. - Konzeptionierung, Errichtung und Pflege von Netzwerken zum Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie zur vorwiegend im Internet stattfindenden Vernetzung, z.B. durch digitale Plattformen. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft auch die dortige Bereitstellung von Informationen, die dazu dienen, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zu fördern. - Zweckstiftende Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Vereinigungen der Kinder- und Jugendbildung. - sonstige Maßnahmen und Vorhaben, die die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen unmittelbar fördern; hierunter fallen unter anderem die Übernahme von Ausbildungskosten oder Sachzuwendungen, die das Ziel haben, die Bildung und Erziehung unmittelbar zu fördern, sowie die Verleihung von Stipendien. 4. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke sowie die Beschaffung von ideellen und materiellen Mitteln für die Förderung der in § 2 Nr. 2 genannten Zwecke. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. |