Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO und die Förderung des Tierschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderen Ressourcen zur Weitergabe an steuerbegünstigte Körperschaften, die die in Abs. 2 genannten Zwecke verfolgen.