Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, ausschließlich im eigenem Namen und auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von nach dem KWG genehmigungspflichtigen Geschäften, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.