| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, Veräußern und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftender Gesellschafter, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Dienstleistungen unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, der Gewerbeordnung oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |