Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der MOUNT Real Estate Capital Partners GmbH, mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 166871), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 15.02.2021 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Das Eingehen, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, das Einwerben von deutschen und/oder internationalen Investoren oder Finanzierungen, die Erbringung von Management- und Consultingleistungen sowie von sonstigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen, die Initiierung und Strukturierung von Fonds im Bereich der Immobilienwirtschaft sowie sämtliche damit zusammenhängende Geschäfte und Tätigkeiten, die Geschäftsbesorgung, die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 a GewO, die gewerbsmäßige Anlagevermittlung und Anlageberatung im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nummer 8 KWG gemäß § 34f GewO, für Immobilieninvestoren, insbesondere im Bereich der Wohnimmobilie.