Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anbieten eines Online-Lieferservices für Lebensmittel und andere Haushaltsprodukte.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Unternehmensgegenstand zu fördern, unter Ausschluss von Tätigkeiten die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.