Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes sowie die Förderung der Volksbildung (§ 52 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung für Engagement im Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Unterstützung von Projekten im Umwelt-, Natur- und Artenschutz durch Anwerbung von ehrenamtlichen Helfer*innen und kostenlose Bereitstellung von Informationen, Bildungsmaßnahmen für nachhaltige Entwicklung, Wildtierschutz, Pflanzenschutz und Schutz der natürlichen Lebensräume in Deutschland. Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke zum Teil durch eigene Aktivitäten, zum Teil als Fördergesellschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.