Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von Software und Hardware; die Vermittlung und der Vertrieb von Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Gebrauchsgütern und Verbrauchsgütern; die Beratung zu und die Ausführung von Digitalisierungsprojekten; die Konzeption, die Erstellung und die Durchführung von Werbemaßnahmen. Ebenso möglich ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.