Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Führung und Beratung von Unternehmen gewerblicher Art sowie damit verbundene Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte, z. B. nach § 34c Gewerbeordnung, tätigt die Gesellschaft nur, wenn und soweit sie über eine solche Erlaubnis verfügt.