| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung von Grundstücken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben, insbesondere an Objekt- bzw. Projektgesellschaften, sowie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen ausüben kann. |