Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb und die Unterhaltung von Live-Streaming-Diensten über das Internet als Medium mit Ticketsystemen aller Art und den hierzu erforderlichen technischen Einrichtungen sowie alle Dienstleistungen, die in Verbindung mit diesem Geschäftszweck stehen.
Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs berechtigt, alle gesetzlich zulässigen Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm förderlich sind, wie z. B. Video Mediatheken, Merch Shops, Social Media Plattformen, Talentshows, Virtual Reality zu betreiben.