Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft hält Vermögensgegenstände zum eigenen Zweck, bewertet diese und verwaltet sie. Gegenstand des Unternehmens sind auch EDV-Dienstleistungen sowie sonstige Dienstleistungen im Hinblick auf virtuelle Währungen. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 a KWG oder tätigt andere erlaubnispflichtige Geschäfte.