| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Entwicklung sowie ggf. Verwertung eigenen Vermögens, auch eigenen Grundvermögens, sowie, soweit dies im eigenen Namen auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse erfolgt, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung. Tätigkeiten, für die eine besondere Erlaubnis nötig wäre, sind nur umfasst, soweit die Erlaubnis vorliegt. Die Vermittlung des Abschlusses oder des Nachweises zur Gelegenheit eines Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, auch im Sinne von § 34c GewO nach Vorlage der dafür erforderlichen Genehmigung sowie der Abschluss aller sonstigen, den Interessen der Gesellschaft dienenden Geschäfte. Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Häusern und Wohnungen sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. |