| Gegenstand | Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bauplanung; sie kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschließen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkl oder indirekl damit in Zusammenhang stehen. |