Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften, die Zuverfügungstellung von Beteiligungskapital, auch im Wege von Finanzierungsdarlehen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten. Besondere erlaubnispflichtige Geschäfte sind davon ausgenommen.