| Gegenstand | Die Gründung von Tochter- oder Joint-Venture-Gesellschaften in Deutschland oder im Ausland und - im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte - direkte oder indirekte Beteiligungen an Unternehmen im In- oder Ausland zu erwerben, deren Zweck mit dem Nachstehenden in Zusammenhang steht: Entwicklung der netzunabhängigen Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien in Afrika durch Beratung bei der Projektplanung und Projektfinanzierung direkt oder indirekt für unabhängige Energieerzeuger oder -versorger in afrikanischen Ländern, direkt oder indirekt unabhängigen afrikanischen Energieproduzenten oder -anbietern Ausrüstung und Wartungsdienste durch entsprechende Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft darf und kann eigenes Vermögen verwalten. |