| Gegenstand | 1. Die Förderung der Erziehung (nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); der Hilfe für Behinderte und sozial Benachteiligten; der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE); des bürgerlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke. 2. Die Realisierung der Zwecke unter (1) soll u.a. mit folgenden Projekten und Maßnahmen erfolgen: Aufbau, Übernahme und Betreiben von Kindertagesstätten. Die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten alternativen und nachhaltigen Lernens. Dies beinhaltet das Erziehen, Bilden und Betreuen von Kindern und bildungsfernen Menschen anhand der Umsetzung eines umweltbewussten Konzeptes. Hierbei werden Familien mit diversen kulturellen Hintergründen berücksichtigt. Die Anpassung und konzeptionelle Ausrichtung unter Einbeziehung der Umgebung an die Bedürfnisse von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und klinischen Behinderungen. Sowie die Wertschätzung und Anerkennung von Diversität in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie die Vermeidung und der Abbau der Benachteiligung von Kindern. Pädagogische Angebote sowie die räumliche Ausstattung haben das Ziel ein Bewusstsein für nachhaltiges Leben und ökologische Verantwortung zu entwickeln und zu fördern. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, die entweder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerbefreit sind, bei Projekten zur Ehrenamtsarbeit, Organisation eigener Projekte zum bürgerschaftlichem Engagement, z.B. Nachbarschaftstreffs, Kooperationen mit Schulen oder Altenheimen |