| Gegenstand | Die Führung von Gastronomiebetrieben wie Kaffeehäuser, Bars, Restaurants und Lounges sowie der Handel mit Lebens- und Genussmitteln, insbesondere deren Im- und Export. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen. Der Erwerb, die Verwaltung Lizensierung und Veräußerung von Markenrechten, die Durchführung von Franchisegeschäften und die Verwaltung eigenen Vermögens. |