| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung, die Bebauung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien für eigene Rechnung mit Ausnahme von Tätigkeiten nach § 34 c GewO sowie der Erwerb, der Verkauf und die Vermietung von sonstigen zur vorübergehenden oder längerfristigen Wohnnutzung geeigneten Gegenständen (z. B. Hausboote). |