| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer jeweils allein vertreten, wenn nur eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt ist, und jeweils gemeinschaftlich mit einer anderen Geschäftsführerin oder einem anderen Geschäftsführer, sofern zwei oder mehr Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer bestellt sind. |