Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.