Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants, die Durchführung von Eventveranstaltungen sowie Kauf- und Verkauf von Gastronomieartikeln und Gastronomiekonzepten.