| Gegenstand | Der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Sinne von § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO sowie die Erbringung von Serviceleistungen (einschließlich der Anlageberatung) für Verwaltungsgesellschaften sowie deren Vertriebspartner in Bezug auf Investmentvermögen, die insbesondere im Immobilien- oder Gesundheitssektor tätig sind. Andere Tätigkeiten, insbesondere in Bezug auf andere immobilienbezogene Aktivitäten, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Ausgenommen sind zudem erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Insbesondere erbringt die Gesellschaft keine Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 20 KAGB, §§ 1, 32 KWG oder § 15 WpIG erfordern. |