Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants und Bistros, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Gastronomie, der Verkauf (Einzelhandel) von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken, der Handel mit Lebensmitteln und gastronomischen Produkten einschließlich Feinkost, Gebäck und Eis, Cateringservice, Organisation und Durchführung von Events, der Verkauf von gastronomischen Geschenkartikeln und Geschenken sowie solchen Geschenkartikeln und Geschenken, die für Griechenland typisch sind, die Durchführung von Verkostungen, sowie damit verbundene Geschäfte. Andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten als solche nach dem Gaststättengesetz bzw. Tätigkeiten für die eine andere behördliche Genehmigung erforderlich ist, sind ausgenommen.