| Gegenstand | Zwecke der Gesellschaft sind:
a) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (§ 52 Abs. 2 Nr. 17 AO)
b) die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO);
c) die Förderung der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20 AO);
d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO);
e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO);
f) die Förderung der Jugend und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO).
Die Verwirklichung der Zwecke erfolgt insbesondere durch
a) den Betrieb von Beratungsstellen, um Berechtigte im Sinne des § 67 SGB Xll bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu unterstützen, insbesondere durch die Erbringung niedrigschwelliger Beratungsleistungen in Wohnungsnotfällen und zur
Existenzsicherung;
b) die Beratung straffälliger, inhaftierter und haffentlassener Menschen sowie derer Angehöriger innerhalb und außerhalb von Justizvollzugsanstalten;
c) die Beratung von Opfern von Straffaten sowie derer Angehöriger;
d) die Durchführung sozialer Gruppenarbeit und von Trainings sowie die Durchführung berufsfördernder und qualifizierender Maßnahmen;
e) Beratung von straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen und Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, insbesondere durch Durchführung ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG);
f) Beratung und Unterstützung von straffälligen alten Menschen bei der Bewältigung altersbedingter Schwierigkeiten und Förderung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe, insbesondere durch persönliche Hilfe im Anschluss an Haftstrafen;
g) Maßnahmen zur Schaffung bzw. Verbesserung regionaler generationenübergreifender Hilfe- und Selbsthilfestrukturen sowie sozialer Strukturen in Wohnquartieren;
h) Maßnahmen zur Verringerung von Vorurteilen in der Gesellschaft gegenüber dem unterstützten Personenkreis. |