Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eignen Vermögens, insbesondere Gründung, Erwerb, Halten, Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen und
Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.