| Gegenstand | Der Ankauf, die Projektentwicklung und die Verwertung von Grundstücken, die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten sowie die Vermittlung und Erbringung von Bauleistungen, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen, mit Ausnahme die Genehmigung nach § 34 c GewO, erforderlich sind. |