| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und Entwicklung sowie ggf. Verwertung eigenen Vermögens, auch eigenen Grundvermögens, sowie, soweit dies im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse erfolgt, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung. Tätigkeiten, für die eine besondere Erlaubnis nötig wäre, sind nur umfasst, soweit die Erlaubnis vorliegt. |